e-geld.org   Das Competence-Center für rechtliche Rahmenbedingungen elektronischer Zahlungssysteme

 
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  • 2. Dezember 2003: Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Ein neuer Rechtsrahmen für den Zahlungsverkehr im Binnenmarkt (Konsultationspapier) KOM 2003 718 endgültig (pdf) - Das Papier enthält Ausführungen zur Situation von E-Geld Anbietern

  • 14. Mai 2003: Mitteilung der Kommission an den Rat, das europäische Parlament und die europäische Zentralbank: Anwendung von Artikel 3 Absätze 4 bis 6 der Richtlinie über den Elektronischen Geschäftsverkehr auf Finanzdienstleistungen, COM (2003) 259(01) (pdf)


  • 27. September 2001: Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Elektronischer Geschäftsverkehr und Finanzdienstleistungen " (KOM(2001) 66 - C5-0257/2001 - 2001/2119(COS) (html)

  • 27 September 2001: IP 01/1325 - Absatz von Finanzdienstleistungen per Post, Telefon und Internet - Kommissionsmitglieder Byrne und Bolkestein begrüßen politische Einigung im Rat (pdf)  

  • 17. September 2001: Report on the Commission communication to the Council and the European Parliament on E-Commerce and Financial Services (COM(2001) 66 - C5-0257/2001 - 2001/2119(COS) (pdf)

  • 9. Februar 2001: Mitteilung der Kommission über elektronischen Geschäftsverkehr und Finanzdienstleistungen - häufig gestellte Fragen (html)

  • 9. Februar 2001: E-Commerce/Finanzdienstleistungen: Kommission strebt Marktintegration im Bereich des Kleinkundengeschäfts bis 2005 an (html)

  • 7. Februar 2001: Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Elektronischer Geschäftsverkehr und Finanzdienstleistungen (pdf) 

  • 1. Februar 2001: Vereinbarung über ein grenzübergreifendes außergerichtliches Netz zur Behandlung von Beschwerden für Finanzdienstleistungen im Europäischen Wirtschaftsraum vom 01.02.2001 (pdf)







Bund

  • 14. Juni 2002: Bundestag verabschiedet Geldwäschegesetz - Elektronisches Geld wird Bargeld gleichgestellt

    • Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (Geldwäschebekämpfungsgesetz) - Gesetzesentwurf der Bundesregierung (pdf)


  • 29. April 2002: Beschluß Bundespatentgericht: Aktenzeichen 20 W (pat) 32/00, PatG §§ 1, 4  - zur Schutzfähigkeit eines Systems für den elektronischen Zahlungsverkehr: 

    1. Geht die anspruchsgemäße Anweisung mit der sie - auch - prägenden Verwendung eines Identifizierungscodes und dessen Weitergabe an den Zahlungsempfänger über die bloße Bereitstellung eines Rechnersystems hinaus und dient sie insoweit der Lösung des technischen Problems, den elektronischen Zahlungsverkehr sicher auszubilden, ist das beanspruchte Verfahren weder ein Verfahren für eine geschäftliche Tätigkeit als solches noch ein Plan oder eine Regel hierfür (vergl. BGH Mitt. 2001, 553 = GRUR 2002, 143 - Suche fehlerhafter Zeichenketten). Allein der Umstand, daß beim beanspruchten Verfahren - auch - geschäftliche Inhalte im Vordergrund stehen, kann ihm den erforderlichen Charakter einer technischen Erfindung nicht nehmen. 

    2. Aus Sinn und Zweck des Patentgesetzes und einschlägigen Entscheidungen des BGH und des EPA folgt, daß eine erfinderische Tätigkeit im Sinne von § 1 Abs 1, § 4 PatG nur auf einem technischen Beitrag zum Stand der Technik beruhen kann. Zur Ermittlung des technischen Beitrags darf der beanspruchte Erfindungsgegenstand nicht zerlegt und dann nur der Teil der Erfindung auf erfinderische Tätigkeit, d.h. Naheliegen, geprüft werden, der aus den technischen Merkmalen besteht. Vielmehr ist der Gegenstand des Patentanspruchs in seiner Gesamtheit unter Einschluß der an sich nichttechnischen Merkmale zur Ermittlung des technischen Beitrags zu berücksichtigen. Untechnische Bedeutungsinhalte bleiben außer Betracht, sofern sie keinen technischen Bezug aufweisen und auch mittelbar nicht zur Umschreibung eines technischen Merkmals des beanspruchten Gegenstands beitragen. 

    (pdf-Download Volltext)


  • 17. April 2002: Luxemburg: Neue Gesetzgebung zu E-Geld. Am 17.4.2002 verabschiedete das Luxemburgische Parlament ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2000/46/EG über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten. (the l.i.n.k.-Legal InfoSoc News Kiosk, May-June, page 8)



  • Gesetz über das Kreditwesen (KWG) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2776) zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2778) (html)


  • 7. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BGBl. Nr. 21 vom 28. März 2002) (pdf-Download)
  • Ergänzung: Am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Änderungen des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (pdf Download)
  • Bundesbankgesetz (Lesefassung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 1992 (BGBl. I S. 1782) , zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 23. März 2002 (BGBl. I S. 1159) (pdf-Download)
  • Gesetz über die Deutsche Bundesbank und Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, Juni 1998 (pdf-Download)